Allgemeine Liefergrundsätze
- Wir lehnen jede Art von Kinderarbeit ab. Produkte, die wir einsetzen, sind aus Quellen bezogen, wo uns die eingesetzten Lieferant:innen eine Garantie abgeben, keine Kinderarbeit zu fördern, keine Kinder unter 15 Jahren zu beschäftigen und keine Zwischenhändler:innen einzusetzen, die Kinderarbeit unter 15 Jahren nicht ausschließen.
- Wir tolerieren keine Zwangsarbeit. Produkte, Materialien und Dienstleistungen, die wir beziehen und einsetzen, sind garantiert ohne Einsatz von Zwangsarbeiter:innen. Ohne eine solche Garantie unserer direkten Lieferant:innen für deren eigene Lieferketten kann es keine Zusammenarbeit mit persona service geben.
- Wir tolerieren keine unmenschlichen Behandlungen von Arbeiter:innen und Angestellten. Unsere Lieferant:innen garantieren uns, ihre eingesetzten Mitarbeiter:innen und Fremdarbeiter:innen in jedem Einzelfall unter strikter Wahrung der Menschenrechte, ihrer Selbstbestimmung und Freizügigkeit einzusetzen.
- Wir handeln diskriminierungsfrei und verbieten jede Form der Belästigung oder Diskriminierung. Unsere Lieferant:innen und Kreditor:innen haben uns generell zu bestätigen, dass sie keinen Menschen aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Handikap, sexueller Neigung, Religion, nationaler Herkunft oder ethnischer Abstammung bevorzugen oder benachteiligen.
- Wir handeln stets fair. Von unseren Lieferant:innen erwarten wir ohne Ausnahme, dass sie ihre anderen Geschäftspartner:innen, Mitarbeiter:innen und eigene Lieferant:innen ebenso fair und vorurteilsfrei behandeln wie uns als deren Auftraggeber.
- Wir schützen Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Nicht nur für uns, sondern auch für unsere Lieferant:innen, Dienstleister:innen und deren Zwischenhändler:innen oder Subunternehmer:innen gilt das Prinzip der obersten Priorität der Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Wir halten die Umweltgesetze ein. Unsere Lieferant:innen, Dienstleister:innen und deren Zwischenhändler:innen sollen bestrebt sein, wie unsere eigenen Dienstleistungen auch, ökologisch effizienter zu werden und die geltenden Umweltgesetze stets einzuhalten. Die internationalen Standards dürfen bei Auslandsbezug niemals unterschritten werden.
- Wir beschaffen alle unsere Arbeitsmaterialien und zu verarbeitenden Gegenstände verantwortungsvoll. Wir erwarten von allen unseren Lieferant:innen und deren Zwischenlieferant:innen, dass unsere Einkaufsbedingungen und diese Verhaltensregeln eingehalten werden, die wir mit geeigneten Mitteln auch einer Überprüfung nach dem Zufallsprinzip unterziehen.
Dieser Verhaltenskodex gilt in seiner jeweils aktuellen Version.
Stand: Januar 2024