Verfahrensordnung
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Beschwerdeverfahren ist zu nutzen für Beschwerden und Hinweise bei Verdacht oder Feststellung eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risikos im Sinne unserer Wirtz Medical-Verhaltensregeln und -Lieferungsgrundlagen.
(2) Menschenrechtliche Risiken in diesem Sinne sind solche nach § 2 Abs. 2 iVm Abs. 1 LkSG. Umweltbezogene Risiken in diesem Sinne sind solche des § 2 Abs. 4 iVm Abs. 3 LkSG.
(3) Der Weg zum Beschwerdeverfahren ist in persönlicher Hinsicht jeder Person und in sachlicher Hinsicht bezüglich aller Verletzungen gegen eines in unserem Verhaltenskodex genannten Prinzips.
§ 2 Meldekanal
- Beschwerden und Hinweise können per E-Mail an [email protected] oder per Post persönlich/vertraulich eingereicht werden.
- Die Möglichkeit, das Verfahren anonym zu nutzen, bleibt unberührt.
§ 3 Zuständigkeiten
- Die Bearbeitung der Beschwerden und Hinweise erfolgt durch die Berufsträger in der Rechtsabteilung unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers, auf Verlangen.
- Ansprechpartner für die hinweisgebende Person ist der Leiter der Rechtsabteilung, der als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht Hamm zugelassen ist und der Verschwiegenheitsverpflichtung als Rechtsanwalt unterliegt.
- Eine Vertretung des Leiter Rechtsabteilung obliegt nur zugelassenen Rechtsanwälten/Syndikusrechtsanwälten.
§ 4 Ablauf und Überwachung des Verfahrens/Vertraulichkeit/Transparenzgebot
- Nach Eingang einer Beschwerde wird die hinweisgebende Person über den Eingang und das weitere Verfahren informiert.
- Es erfolgt mit Hilfe der hinweisgebenden Person eine Klärung des konkreten Sachverhalts innerhalb von 10 Werktagen.
- Bei berechtigter Beschwerde und festgestelltem Verstoß erfolgt ein Vorschlag zur Abhilfe, der unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers mit der Geschäftsführung abgestimmt wird.
- Die Umsetzung und Nachverfolgung der vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen erfolgt unter Aufsicht der Rechtsabteilung.
- Die hinweisende Person wird über das Verfahren hinweg transparent und nachvollziehbar über den Verlauf des Verfahrens sowie über die erzielten Fortschritte informiert.
- Es finden regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfungen statt, mit einem Turnus von < 1 Jahr. Auf Grundlage dieser Überprüfung erfolgen Anpassungen am Verfahren oder den erfolgten Abhilfemaßnahmen. Eine Wirksamkeitsprüfung kann bei Bedarf auch auf Anlass hin erfolgen.
- Informationen zu über das Verfahren eingegangenen Beschwerden und deren Lösung werden jährlich im Geschäftsbericht dokumentiert und öffentlich bereitgestellt.
Stand: Januar 2024