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Jobprofil

Altenpfleger

Kurzüberblick: Berufsbild Altenpfleger (m/w/d)

Die Aufgabe der Altenpfleger/innen ist es, hilfebedürftige ältere Menschen zu pflegen und in jeglicher Hinsicht zu betreuen. Sie unterstützen bei der Alltagsbewältigung, beraten, motivieren zu sinnvollen Tagesaktivitäten und Freizeitgestaltung. Zudem führen sie pflegerisch-medizinische Aufgaben durch.

Wo kann man als Altenpfleger arbeiten?

  • in Alten- und Pflegeheimen
  • in Wohngemeinschaften
  • bei ambulanten Pflegediensten
  • in Einrichtungen der Tagespflege
  • in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern
  • in Hospizen
  • in Rehabilitationskliniken

Welchen Tätigkeiten geht ein Altenpfleger nach?

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Betreuung
  • Beratung

Grundpflege: Grundpflege ist die Unterstützung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, wie etwa bei der Körperpflege, Ernährung und An- und Ausziehen der Kleidung.

Körperpflege: Körperpflege ist die Pflege der Haut, Haare und Nägel, sowie die Zahn- und Mundpflege. Ziel ist die Erhaltung der Gesundheit, der Verhütung von Krankheiten und Steigerung des Wohlbefindens.

Ernährung: Ernährung ist die Aufnahme von Stoffen, die in der Nahrung in fester, flüssiger, gasförmiger oder gelöster Form vorliegen. Diese Stoffe sind Voraussetzung, dass Körpersubstanz aufgebaut und erneuert und der Energiebedarf für alle Lebensvorgänge gedeckt werden kann.

Behandlungspflege: Zur Behandlungspflege gehört das Wechseln von Verbänden, Gabe von Injektionen und Infusionen, Verabreichen von Medikamenten nach ärztlicher Vorgabe.

Verbandwechsel: Unter Verbandwechsel versteht man den Wechsel einer Wundauflage um eine Wunde zu begutachten, zu reinigen und gegebenenfalls lokale Medikamente einzugeben. Wunden sind Hautdefekte unterschiedlicher Größe und Tiefe, die zum Schutz und zur Förderung der Wundheilung abgedeckt werden. Diese Maßnahme findet nach ärztlicher Anordnung und unter besonderen hygienischen Bedingungen statt (Durchführung von hygienischer Händedesinfektion, Anziehen von sterilen Handschuhen, steriles Wundmaterial, steriles Arbeiten an der Wunde). 

Injektion: Gabe eines Medikamentes mittels Hohlnadel (Kanüle) und Spritze durch die Haut.

Infusion:  Unter Infusion versteht man das langsame, meist tropfenweise eingeben von Flüssigkeitsmengen in den Körper nach ärztlicher Anordnung. Bevorzugte Applikationsorte für Infusionen sind:

Verabreichen von Medikamenten: Das Verabreichen von Medikamenten ist eine verantwortungsvolle Aufgabe die durch Pflegefachkräfte durchgeführt wird. Zum Richten von Medikamenten wird sich an der 6-R-Regel orientiert:

  • richtiger Patient
  • richtige Zeit
  • richtiger Wirkstoff / Medikament
  • richtige Dosis
  • richtige Applikationsform
  • richtige Dokumentation

Betreuung: Zur Betreuung gehört die Strukturierung des Tagesablaufes mit sinnvoller Beschäftigung, zum Beispiel die Begleitung zu Gottesdiensten, kulturellen Veranstaltungen, die Durchführung von Ausflügen oder Hilfe bei Arztterminen und Behördengängen. 

Beratung: Ermittlung des Pflegebedarfs, Planung, Koordination und Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen. 

Pflegebedarf: Pflegebedarf ist die Gesamtheit der Hilfen, die eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt. Dazu gehören zum Beispiel die Unterstützung beim Waschen oder Duschen, beim An- und Auskleiden, beim Aufstehen aus dem Bett, bei der Essensaufnahme usw. Bei der Erfassung des Pflegebedarfs durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) wird der Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen in dem jeweiligen Bereich ermittelt. Begutachtet werden unter anderem die Bereiche der Mobilität (z. B. sich selbstständig fortbewegen) und Selbstversorgung (z. B. selbstständig Körperpflege durchführen). Die Ergebnisse der Begutachtung sind Grundlage für die Übernahme der pflegerischen Leistungen der Pflegekassen.

Über welche Soft Skills sollte ein Altenpfleger verfügen?

Da in der Pflege eng mit Menschen gearbeitet wird, sind die folgenden Soft Skills bei der Ausübung des Berufes unbedingt notwendig:

  • Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit
  • hohes Verantwortungsbewusstsein
  • Kommunikationsfähigkeit

Einfühlungsvermögen: Einfühlungsvermögen ist die Fähigkeit sich in die Situation eines anderen Menschen hineinfühlen zu können.

Verantwortungsbewusstsein: Unter Verantwortungsbewusstsein versteht man, dass der Mensch für sein aktives Tun oder auch Unterlassen einsteht, sich also verantwortlich fühlt. 

Kommunikationsfähigkeit: Kommunikationsfähigkeit ist die Fähigkeit konstruktiv, effektiv und bewusst zu kommunizieren. Kommunikation ist der Austausch von Informationen auf verschiedenen Wegen (z. B. durch Sprechen, Schreiben) und kann verbal oder nonverbal stattfinden. Verbale Kommunikation ist die Kommunikation mit dem gesprochenen Wort, nonverbale Kommunikation findet über die Wahrnehmung von Gestik, Mimik oder Körperhaltung statt. Gerade diese Aspekte sind für den Altenpfleger wichtig, da nicht alle (alte) Menschen in der Lage sind, sich verbal äußern zu können.

Welche Qualifikationen sollte ein Altenpfleger mitbringen?

  • Mittlerer Schulabschluss 
  • oder eine andere erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung 
  • oder Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertig anerkannter Abschluss zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren 
  • oder eine erfolgreich abgeschlossene Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens zweijähriger Dauer.

Wie läuft eine Ausbildung zum Altenpfleger ab?

Seit dem 01.01.2020 gilt: Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachmann“ / „Pflegefachfrau“. Im dritten Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit Vertiefungsbereiche in der stationären oder ambulanten Langzeitpflege, der stationären Akutversorgung oder der pädiatrischen Versorgung zu wählen.

Somit werden die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Dieser Berufsabschluss wird in ganz Europa automatisch anerkannt.

In den unterschiedlichen Ausbildungsdritteln werden die notwendigen Kompetenzen für pflegeberufliches Handeln in unterschiedlichen Pflegesituationen erlernt. Dabei werden im ersten Ausbildungsdrittel Menschen mit geringem Grad an Pflegebedürftigkeit und hohem Grad an Ressourcen unterstützt, je weiter die Ausbildung fortschreitet, desto höher sind die Anforderungen. Im dritten Ausbildungsdrittel erfolgt der Kompetenzerwerb in der Versorgung von Menschen mit hohem Grad an Pflegebedürftigkeit, schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und hoher gesundheitlicher Instabilität mit Gefahr von gesundheitlichen Komplikationen.

Die praktische Ausbildung findet in der stationären Akutpflege (z. B. Krankenhaus), stationären Altenpflege (z. b. Altenpflegeeinrichtung), ambulanten Pflege (z. B. ambulanter Pflegedienst) statt. Zudem erfolgt sie in der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung, in der Rehabilitation, palliativen Versorgung und Pflegeberatung.

Ausbildungsvergütung: 

  1. Ausbildungsdrittel  etwa 1.100 Euro 
  2. Ausbildungsdrittel etwa 1.150 Euro 
  3. Ausbildungsdrittel etwa 1.250 Euro

Die Ausbildungsgehälter sind lediglich Anhaltwerte, sie variieren je nach Träger und Bundesland.

Das darf in der Bewerbung auf die Position eines Altenpflegers nicht fehlen:

  • Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung 
  • Lebenslauf
  • Arbeitszeugnisse
  • Führungszeugnis
  • Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Nachweis über Masernschutzimpfung

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