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Jobprofil

Krankenpflegeassistent

Kurzüberblick: Berufsbild Krankenpflegeassistent (m/w/d) 

Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten unterstützen Gesundheits- und Krankenpfleger in Krankenhäusern und Altenheime bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege kranker und hilfsbedürftiger Menschen und assistieren bei Diagnostik und Therapie.

Wo kann man als Krankenpflegeassistent arbeiten?

  • in Krankenhäusern
  • in Arztpraxen und Dialysezentren 
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • in Wohngemeinschaften
  • bei ambulanten Pflegediensten
  • in Einrichtungen der Tagespflege
  • in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern
  • in Hospizen
  • in Rehabilitationskliniken
  • Wohnheime für Menschen mit Behinderung

 

Welchen Tätigkeiten geht ein Krankenpflegeassistent nach?

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege unter Aufsicht einer Pflegefachkraft
  • Assistenz bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen

Grundpflege: Grundpflege ist die Unterstützung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, wie etwa bei der Körperpflege, Ernährung und An- und Ausziehen der Kleidung.

Körperpflege: Körperpflege ist die Pflege der Haut, Haare und Nägel, sowie die Zahn- und Mundpflege. Ziel ist die Erhaltung der Gesundheit, die Verhütung von Krankheiten und Steigerung des Wohlbefindens.

Ernährung: Ernährung ist die Aufnahme von Stoffen, die in der Nahrung in fester, flüssiger, gasförmiger oder gelöster Form vorliegen. Diese Stoffe sind Voraussetzung, dass Körpersubstanz aufgebaut und erneuert und der Energiebedarf für alle Lebensvorgänge gedeckt werden kann.

Behandlungspflege: Zur Behandlungspflege gehört das Wechseln von Verbänden, Gabe von Injektionen und Infusionen, Verabreichen von Medikamenten nach ärztlicher Vorgabe und die Gabe von Sondenkost.

Verbandwechsel: Unter Verbandwechsel versteht man den Wechsel einer Wundauflage um eine Wunde zu begutachten, zu reinigen und gegebenenfalls lokale Medikamente einzugeben. Wunden sind Hautdefekte unterschiedlicher Größe und Tiefe, die zum Schutz und zur Förderung der Wundheilung abgedeckt werden. Diese Maßnahme findet nach ärztlicher Anordnung und unter besonderen hygienischen Bedingungen statt (Durchführung von hygienischer Händedesinfektion, Anziehen von sterilen Handschuhen, steriles Wundmaterial, steriles Arbeiten an der Wunde). Der Gesundheits- und Krankenpflegeassistent darf selbständig auf Anordnung einfache und unkomplizierte Verbände durchführen, alle anderen Verbandwechsel obliegen den Gesundheits- und Krankenpflegern oder den Altenpflegern.

Injektion: Gabe eines Medikamentes mittels Hohlnadel (Kanüle) und Spritze durch die Haut. Unterschiedliche Applikationsartensind:

Infusion:  Unter Infusion versteht man das langsame, meist tropfenweise eingeben von Flüssigkeitsmengen in den Körper nach ärztlicher Anordnung. Bevorzugte Applikationsorte für Infusionen sind:

Verabreichen von Medikamenten: Das Verabreichen von Medikamenten ist eine verantwortungsvolle Aufgabe die durch Pflegefachkräfte durchgeführt wird. Zum Richten von Medikamenten wird sich an der 6-R-Regel orientiert:

  • richtiger Patient
  • richtige Zeit
  • richtiger Wirkstoff / Medikament
  • richtige Dosis
  • richtige Applikationsform
  • richtige Dokumentation

Gabe von Sondenkost: Unter Sondenkost versteht man eine Form der künstlichen Ernährung. Hierbei wird bei der Nahrungszufuhr der obere Teil des Verdauungstraktes (Mund und Speiseröhre) umgangen. Dies geschieht über einen künstlichen Zugang zum Magen, die Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG).

Gründe für künstliche Ernährung können sein: 

  • schwere Bauchoperationen
  • schwere Lungenentzündungen
  • Chemotherapie bei bösartigen Erkrankungen, einhergehend mit dem Unvermögen Nahrung zu sich zu nehmen
  • Tumore oder Vernarbungen im Bereich der Speiseröhre oder des Mageneinganges
  • neurologische Erkrankungen, die mit einer Störung des Schluckvorganges einhergehen, beispielsweise Schlaganfälle oder Hirnblutungen
  • dementielle Erkrankungen, wenn nichts anderes durch eine Patientenverfügung des Betroffenen bestimmt wurde
  • dauerhafter Bewusstseinsverlust durch eine Hirnschädigung (beispielsweise Wachkoma)

Über welche Soft Skills sollte ein Krankenpflegeassistent verfügen?

Da in der Pflege eng mit Menschen gearbeitet wird, sind die folgenden Soft Skills bei der Ausübung des Berufes unbedingt notwendig:

  • Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit
  • hohes Verantwortungsbewusstsein
  • Kommunikationsfähigkeit

Einfühlungsvermögen: Einfühlungsvermögen ist die Fähigkeit sich in die Situation eines anderen Menschen hineinfühlen zu können.

Verantwortungsbewusstsein: Unter Verantwortungsbewusstsein versteht man, dass der Mensch für sein aktives Tun oder auch Unterlassen einsteht, sich also verantwortlich fühlt. 

Kommunikationsfähigkeit: Kommunikationsfähigkeit ist die Fähigkeit konstruktiv, effektiv und bewusst zu kommunizieren. Kommunikation ist der Austausch von Informationen auf verschiedenen Wegen (z. B. durch Sprechen, Schreiben) und kann verbal oder nonverbal stattfinden. Verbale Kommunikation ist die Kommunikation mit dem gesprochenen Wort, nonverbale Kommunikation findet über die Wahrnehmung von Gestik, Mimik oder Körperhaltung statt. Gerade diese Aspekte sind für den Altenpfleger wichtig, da nicht alle (alte) Menschen in der Lage sind, sich verbal äußern zu können.

Welche Qualifikationen sollte ein Krankenpflegeassistent mitbringen?

  • Hauptschulabschluss 
  • oder eine abgeschlossene Berufsausbildung

Wie läuft eine Ausbildung zum Krankenpflegeassistenten ab?

  • Dauer: Je nach Bundesland 1 Jahr bis 2 Jahre
  • Sie besteht aus theoretischem Unterricht im Blockunterricht und praktischer Ausbildung in stationären und ambulanten Kliniken und Versorgungszentren.

Die Bundesländer sind für die Ausbildung verantwortlich. Die Ausbildung ist landesrechtlich geregelt, Neben dem Ausbildungsablauf und der Dauer der Ausbildung, unterscheiden sich auch die Berufsbezeichnungen: In NRW lautet die offizielle Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegeassistent“, in Baden-Württemberg „Staatlich anerkannter Gesundheits- und Krankenpflegehelfer“ und in Bayern „Staatlich geprüfter Pflegefachhelfer (Krankenpflege)“.In einigen Bundeländern wird die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegeassistent nicht angeboten. Die Berufsbezeichnung ist geschützt und bundesweit anerkannt, auch in den Bundesländern, die nicht selbst ausbilden.

Reform der Assistenzausbildung: Das Land NRW plant derzeit die Reform der Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz. Die entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung befindet sich in NRW im parlamentarischen Verfahren. Dementsprechend wird voraussichtlich ab Oktober 2020 nur noch die einheitliche Assistenzausbildung durchgeführt.

Das darf in der Bewerbung auf die Position eines Krankenpflegeassistenten nicht fehlen:

  • Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung 
  • Lebenslauf
  • Arbeitszeugnisse
  • Führungszeugnis
  • Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Nachweis über Masernschutzimpfung

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