Jobprofil
Pflegedienstleitung
Kurzüberblick: Berufsbild Pflegedienstleitung (m/w/d)
Die Pflegedienstleitung (PDL) übernimmt organisatorische und koordinierende Aufgaben in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie ist das Bindeglied zwischen den Mitarbeitern den Stations- und Wohnbereichsleitungen und der Geschäftsführung. Pflegedienstleitungen sind verantwortlich für die Sicherstellung der Qualität der pflegerischen Versorgung.
Wo kann man als Pflegedienstleitung arbeiten?
- in Krankenhäusern
- in Alten- und Pflegeheimen
- bei ambulanten Pflegediensten
- in Einrichtungen der Tagespflege
- in Hospizen
- in Rehabilitationskliniken
Welchen Tätigkeiten geht eine Pflegedienstleitung nach?
- Sicherstellung der Qualität der Pflege (Pflegequalität)
- Personalführung und Personalentwicklung
- Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen
- Arbeitsorganisation inklusive Kostenkontrolle
- Qualitätssicherung und -kontrolle
- Informationsfluss innerhalb der Pflegeeinrichtung
- Kommunikation mit externen Partnern wie Ärzten, Apotheken und Behörden
- Bestellwesen für Wirtschaftsgüter
- Finanzmanagement und Controlling
- Beschwerdemanagement
Pflegequalität: In der Dienstleistung „Pflege“ werden objektive und subjektive Maßstäbe vorgegeben, um die Qualität der Pflege vorzugeben.
Eine mögliche Unterteilung der Pflegequalität:
- gefährliche Pflege
- Routinepflege
- angemessene Pflege
- optimale Pflege
Personalentwicklung: Personalentwicklung umfasst auf die Organisation abgestimmte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter. Ziel ist eine Weiterqualifikation der Mitarbeiter zur Sicherung des notwendigen Bedarfs an Fach- und Führungskräften innerhalb des Unternehmens, die Weiterentwicklung der Organisation sicherzustellen und die Abwanderung der Mitarbeiter durch Kündigung zu verhindern.
Über welche Soft Skills sollte eine Pflegedienstleitung verfügen?
- Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten
- Stressresistenz
- Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
- analytisches und strategisches Denken
- Entscheidungsfreudigkeit
- sicheres Auftreten
- Einfühlungsvermögen
- hohes Verantwortungsbewusstsein
Kommunikationsfähigkeit: Kommunikationsfähigkeit ist die Fähigkeit konstruktiv, effektiv und bewusst zu kommunizieren. Kommunikation ist der Austausch von Informationen auf verschiedenen Wegen (z. B. durch Sprechen, Schreiben) und kann verbal oder nonverbal stattfinden. Verbale Kommunikation ist die Kommunikation mit dem gesprochenen Wort, nonverbale Kommunikation findet über die Wahrnehmung von Gestik, Mimik oder Körperhaltung statt.
Stressresistenz: Stressresistenz beschreibt die Widerstandsfähigkeit des Menschen gegen belastende Situationen. Auslöser von Stress können sehr unterschiedlich sein: Zeitmangel, Krankheiten, Geldmange, hohe Anforderungen im Job oder bei der Kindererziehung. Ist die Stressresistenz gut ausgeprägt, wird die jeweilige Belastung als weniger stressig wahrgenommen, bei einer wenig ausgeprägten Stressresistenz dagegen mehr.
Konfliktfähigkeit: Unter Konfliktfähigkeit wird die Fähigkeit verstanden aktiv eine Auseinandersetzung (Konflikt) anzunehmen, konstruktiv zu bewältigen und gemeinsam mit dem Konfliktpartner angemessene Lösungen zu erarbeiten. Grundlage ist eine Basis, in der gute Beziehungen, Toleranz, Offenheit und der Aufbau einer fairen Streitkultur herrschen. Menschen mit Konfliktfähigkeit erkennen Ursachen von Konflikten, scheuen eine konstruktive Auseinandersetzung nicht und sprechen Konflikte offen an.
Einfühlungsvermögen: Einfühlungsvermögen ist die Fähigkeit sich in die Situation eines anderen Menschen hineinfühlen zu können.
Verantwortungsbewusstsein: Unter Verantwortungsbewusstsein versteht man, dass der Mensch für sein aktives Tun oder auch Unterlassen einsteht, sich also verantwortlich fühlt.
Welche Qualifikationen sollte eine Pflegedienstleitung mitbringen?
Eine rechtliche Vorschrift zur Qualifikation einer Pflegedienstleitung in Kliniken gibt es nicht. Allgemeine Voraussetzung ist allerdings die Ausbildung zur Pflegefachkraft. Für Altenpflegeeinrichtungen und Ambulante Dienste gelten die Rahmenbedingungen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI § 71 Abs. 3. Hierbei setzt die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft folgende Punkte voraus:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachmann/-frau, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in,
- mindestens zwei Jahre praktische Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre,
- Abschluss einer Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einem Umfang von mindestens 460 Stunden.
Sozialgesetzbuch: Im Sozialgesetzbuch besteht aus den Regelungen der Sozialversicherung und den Leistungen staatlicher Förderungen und sozialer Hilfen, unter anderem die Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hilfen der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, Kinder- und Jugendhilfe und die soziale Pflegeversicherung. Die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) regelt die Absicherung des Risikos pflegebedürftig zu werden.
Wie läuft eine Ausbildung zur Pflegedienstleitung ab?
Die Ausbildung zur Pflegedienstleitung erfolgt entweder in Form einer berufsbegleitenden Weiterbildung oder eines Studiums.
Inhalte der Weiterbildung / des Studiums sind:
- Pflegewissenschaften
- Personalplanung und Mitarbeiterführung
- Qualitätsmanagement
- Projektmanagement
- Betriebswirtschaftslehre
- Rhetorik und Konfliktmanagement
- Team- und Personalentwicklung
- Controlling
- Rechnungswesen
- Sozial- und Arbeitsrecht
- Marketing
Pflegewissenschaft: Die Pflegewissenschaft beschäftigt sich mit Fragen der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege und Heilerziehungspflege. Grundlage ist die Pflegeforschung um Wissen über Pflege und Versorgung wissenschaftlich zu beleuchten und zu begründen. Die Pflegewissenschaft überprüft die Wirksamkeit von Pflegemaßnahmen und verbessert sie oder passt sie gegebenenfalls an.
Qualitätsmanagement: Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen des Unternehmens, die die Verbesserung der Arbeitsprozesse, der Arbeitsqualität, der Produkt- und Dienstleistungsqualität betreffen.
Projektmanagement: Unter Projektmanagement wird das Planen, Steuern und Umsetzen von Projekten verstanden.
Projekt: Projekt ist eine zeitlich begrenzte Aufgabe von erheblicher Größe und Komplexität, die aufgrund ihres Umfanges und Schwierigkeit in ihrer Umsetzung ein gesondertes Projektmanagement erfordert.
Das darf in der Bewerbung auf die Position einer Pflegedienstleitung nicht fehlen:
- Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Nachweis zur Anerkennung zur verantwortlichen Pflegefachkraft nach §71 Abs. 3 SGB XI
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse
- Führungszeugnis
- Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
- Nachweis über Masernschutzimpfung