Jobprofil
Pflegefachkraft für außerklinische Beatmungspflege
Kurzüberblick: Berufsbild Pflegefachkraft für außerklinische Beatmungspflege (m/w/d)
Die Pflegefachkraft für Außerklinische Beatmungspflege arbeitet außerhalb von Krankenhäusern und Kliniken mit langzeitbeatmeten Erwachsenen aller Altersstufen, die aufgrund der Beatmungssituation eine intensive Pflege und Betreuung benötigen. Sie unterstützen die pflegebedürftigen Menschen in den Dingen des alltäglichen Lebens, beispielsweise Freizeitaktivitäten, Einkaufen, Spaziergänge u. ä. Dabei sind sie vor allem für die Überwachung und Durchführung der Beatmung des Klienten verantwortlich.
Beatmung: Die Beatmung (auch künstliche Beatmung genannt) wird bei nicht vorhandener oder unzureichender Eigenatmung eingesetzt. Dies ist beispielsweise der Fall bei der Narkose während einer Operation oder kann nach einem schweren Unfall oder bei einer Vergiftung auftreten. Dabei wird die Atemluft, häufig mit Sauerstoff angereichert, mittels einer Beatmungsmaschine in die Lungen des Patienten der Lunge zugeführt.
Wo kann man als Pflegefachkraft für Außerklinische Beatmungspflege arbeiten?
- in der häuslichen Umgebung des Klienten
- Wohngemeinschaften für Intensivpflege, Beatmungs-Wohngemeinschaften
- Einrichtungen der stationären Pflege
- Weaning-Zentren
Welchen Tätigkeiten geht ein Pflegefachkraft für Außerklinische Beatmungspflege nach?
- Grund– und Behandlungspflege des atembeeinträchtigten / beatmeten Patienten
- Überwachung des Beatmungsgerätes und der dazugehörigen Geräte
- Spontanatmungsphasen planen und durchführen
- Sekretmanagement
- Trachealkanülenmanagement einschließlich Kanülenwechsel und Tracheostomapflege
- Durchführung und Überwachung enteraler und parenteraler Ernährung
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Medikamente verabreichen
- Wundversorgung
Grundpflege: Grundpflege ist die Unterstützung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, wie etwa bei der Körperpflege, Ernährung und An- und Ausziehen der Kleidung.
Körperpflege: Körperpflege ist die Pflege der Haut, Haare und Nägel, sowie die Zahn- und Mundpflege. Ziel ist die Erhaltung der Gesundheit, die Verhütung von Krankheiten und Steigerung des Wohlbefindens.
Ernährung: Ernährung ist die Aufnahme von Stoffen, die in der Nahrung in fester, flüssiger, gasförmiger oder gelöster Form vorliegen. Diese Stoffe sind Voraussetzung, dass Körpersubstanz aufgebaut und erneuert und der Energiebedarf für alle Lebensvorgänge gedeckt werden kann.
Behandlungspflege: Zur Behandlungspflege gehört das Wechseln von Verbänden, Gabe von Injektionen und Infusionen, Verabreichen von Medikamenten nach ärztlicher Vorgabe.
Verbandwechsel: Unter Verbandwechsel versteht man den Wechsel einer Wundauflage um eine Wunde zu begutachten, zu reinigen und gegebenenfalls lokale Medikamente einzugeben. Wunden sind Hautdefekte unterschiedlicher Größe und Tiefe, die zum Schutz und zur Förderung der Wundheilung abgedeckt werden. Diese Maßnahme findet nach ärztlicher Anordnung und unter besonderen hygienischen Bedingungen statt (Durchführung von hygienischer Händedesinfektion, Anziehen von sterilen Handschuhen, steriles Wundmaterial, steriles Arbeiten an der Wunde).
Injektion: Gabe eines Medikamentes mittels Hohlnadel (Kanüle) und Spritze durch die Haut. Unterschiedliche Applikationsartensind:
Infusion: Unter Infusion versteht man das langsame, meist tropfenweise eingeben von Flüssigkeitsmengen in den Körper nach ärztlicher Anordnung. Bevorzugte Applikationsorte für Infusionen sind:
Tracheostoma: Ein Tracheostoma ist ein operativ geschaffener Zugang zwischen dem äußeren Raum und der Luftröhre durch den vorderen Halsbereich. Darüber kann der Patient mit einer Trachealkanüle beatmet werden. Ein Tracheostoma kann dauerhaft oder zeitweise angelegt werden. Indikationen können eine Langzeitbeatmung oder ein erschwertes Entwöhnen vom Beatmungsgerät sein.
Enterale Ernährung: Ist es aufgrund von Erkrankungen oder Verletzungen im Mundraum nicht möglich Nahrung auf herkömmlichen Wege aufzunehmen, kann die Nahrungszufuhr durch Umgehung des Mund-Nasen-Rachenraumes über eine Sonde durchgeführt werden. Hierfür wird entweder eine Magensonde durch die Nase bis in den Magen oder eine Ernährungssonde operativ (PEG = perkutane endoskopisch kontrollierte Gastrostomie) durch die Bauchdecke direkt in den Magen gelegt. Die Sondenkost wird entweder über Schwerkraft oder mittels einer Ernährungspumpe durch ein Schlauchsystem in den Magen gefördert.
Parenterale Ernährung: Ist die normale enterale Ernährung über den Mund und Magen-Darm-Trakt nicht möglich, kann parenterale Ernährung erwogen werden. Dabei wird der Magen-Darm-Trakt umgangen. Alle wichtigen Nährstoffe, die der Körper benötigt, werden in Form von Infusionen mittels eines Katheters in die Blutbahn gegeben (auch intravenöse Ernährung genannt). Indikationen für eine parenterale Ernährung können Verlust oder drohender Verlust von Körpergewicht sein, z. B. durch entzündliche Erkrankungen des Dünndarmes, Krebserkrankungen, Strahlen- und Chemotherapie oder Bewusstlosigkeit.
Verabreichen von Medikamenten: Das Verabreichen von Medikamenten ist eine verantwortungsvolle Aufgabe die durch Pflegefachkräfte durchgeführt wird. Zum Richten von Medikamentenwird sich an der 6-R-Regel orientiert:
- richtiger Patient
- richtige Zeit
- richtiger Wirkstoff / Medikament
- richtige Dosis
- richtige Applikationsform
- richtige Dokumentation
Über welche Soft Skills sollte eine Pflegefachkraft für Außerklinische Beatmungspflege verfügen?
Da in der Beatrmungspflege eng mit Menschen gearbeitet wird, sind die folgenden Soft Skills bei der Ausübung des Berufes unbedingt notwendig:
- Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit
- hohes Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikationsfähigkeit
Einfühlungsvermögen: Einfühlungsvermögen ist die Fähigkeit sich in die Situation eines anderen Menschen hineinfühlen zu können.
Verantwortungsbewusstsein: Unter Verantwortungsbewusstsein versteht man, dass der Mensch für sein aktives Tun oder auch Unterlassen einsteht, sich also verantwortlich fühlt.
Kommunikationsfähigkeit: Kommunikationsfähigkeit ist die Fähigkeit konstruktiv, effektiv und bewusst zu kommunizieren. Kommunikation ist der Austausch von Informationen auf verschiedenen Wegen (z. B. durch Sprechen, Schreiben) und kann verbal oder nonverbal stattfinden. Verbale Kommunikation ist die Kommunikation mit dem gesprochenen Wort, nonverbale Kommunikation findet über die Wahrnehmung von Gestik, Mimik oder Körperhaltung statt. Gerade diese Aspekte sind für die Pflegefachkraft für Außerklinische Beatmungspflege wichtig, da nicht alle beatmeten oder atembeeinträchtigten Menschen in der Lage sind sich verbal äußern zu können.
Welche Qualifikationen sollte eine Pflegefachkraft für Außerklinische Beatmungspflege mitbringen?
- Examinierte Altenpfleger/in / Gesundheits- und Krankenpfleger/in / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Weiterbildung zur Pflegefachkraft für Außerklinische Beatmung
Wie läuft eine Ausbildung zum Pflegefachkraft für Außerklinische Beatmungspflege ab?
Voraussetzung für die Weiterbildung zur Pflegefachkraft für Außerklinische Beatmung ist die Ausbildung zur examinieren Fachkraft. Die Weiterbildung dauert ein Jahr und schließt mit einem Zertifikat „Pflegefachkraft für Außerklinische Beatmung“ ab. Neben theoretischen Schulungsinhalten finden Praktika in Bereichen der Außerklinischen Beatmung statt, wie zum Beispiel Beatmungs-Wohngemeinschaften, Weaning-Zentren o. ä.
Weaning: Unter Weaning (= Entwöhnung) versteht man die Entwöhnung vom Beatmungsgerät. Nach einer Narkose dauert dieser Prozess nur kurze Zeit, abhängig vom jeweiligen Eingriff und Narkosedauer. Dies kann sich aber im Rahmen einer länger dauernden Beatmung Tage oder Wochen hinziehen.
Inhalte der Weiterbildung (eine Auswahl):
- Grundlegende Arten von Beatmungsgeräten und Beatmungsformen
- Umgang mit Sauerstoff
- Grundlagen der Beatmung und Monitoring
- Pflege atembeeinträchtigter / beatmeter Menschen, Sekretmobilisation
- Hygiene
- Kommunikation
Das darf in der Bewerbung auf die Position einer Pflegefachkraft für Außerklinische Beatmungspflege nicht fehlen:
- Lebenslauf
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Zertifikat über die Teilnahme an einer Weiterbildung zur Pflegefachkraft für Außerklinische Beatmungspflege
- Arbeitszeugnisse
- Führungszeugnis
- Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
- Nachweis über Masernschutzimpfung